Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Wer in Österreich pro Kalenderjahr höchstens 55.000 € Umsatz (brutto) macht, ist von der Umsatzsteuer befreit.[1] Konkret heißt das:
- Du verrechnest deinen Kund:innen keine Umsatzsteuer — deine Preise sind Endpreise.
- Du gibst keine Umsatzsteuervoranmeldung ab — weniger Bürokratie.
- Du darfst dafür keine Vorsteuer abziehen — die USt auf deine Einkäufe bekommst du nicht zurück.
- Umsatzgrenze
- 55.000 €
- brutto pro Kalenderjahr, seit 2025
- Toleranzgrenze
- 60.500 €
- +10 % — Befreiung bleibt im laufenden Jahr
Warum ist das gut für dich, wenn du für Privathaushalte arbeitest?
Privatkund:innen können sich keine Umsatzsteuer zurückholen. Wenn du keine USt verrechnen musst, ist deine Stunde für die Kund:innen um bis zu 20 % günstiger — oder du behältst mehr davon. Für Reinigungskräfte, Gartenhilfen, Nachhilfe und Betreuung ist die Regelung deshalb fast immer die beste Wahl am Anfang. Wie du deine Preise klug setzt, liest du im Ratgeber Selbstständig als Reinigungskraft.
Wann lohnt sich der Verzicht auf die Regelung?
Du kannst freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln und dann Vorsteuer abziehen. Das lohnt sich nur, wenn du hohe Ausgaben mit viel Umsatzsteuer hast (Maschinen, Fahrzeug, Material) und vor allem für Firmenkund:innen arbeitest, die sich die USt ohnehin zurückholen. Achtung: An den Verzicht bist du fünf Jahre gebunden.[1] Im Zweifel: zuerst rechnen, dann entscheiden.
Die Grenze im Blick behalten
Was heißt das für deine Rechnungen?
Als Kleinunternehmer:in schreibst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer und mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung, z. B.: „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG)." Alle weiteren Pflichtangaben — von der fortlaufenden Nummer bis zum Leistungszeitraum — findest du im Ratgeber Rechnung schreiben.[4]
Wie hängt das mit SVS und Einkommensteuer zusammen?
- SVS: läuft unabhängig von der Umsatzsteuer. Deine Beiträge richten sich nach dem Gewinn — Details im Ratgeber SVS einfach erklärt. Trotz des ähnlichen Namens eine eigene Regelung: die Kleinstunternehmer-Ausnahme — sie befreit dich bei Umsatz unter 55.000 € und Gewinn unter 6.613,20 € auf Antrag von Kranken- und Pensionsversicherung.[3]
- Einkommensteuer: fällt an, sobald dein Jahresgewinn über der Freigrenze liegt (2026: 13.539 €) — egal ob du Kleinunternehmer:in bist oder nicht.[2]
- Aufzeichnungen: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung brauchst du trotzdem. Sauber dokumentieren zahlt sich aus.
Muss ich das alles selbst im Kopf behalten?
Nein. bop schreibt deine Rechnungen automatisch mit dem richtigen Kleinunternehmer-Hinweis, zählt deinen Umsatz mit und warnt dich, bevor du einer Grenze nahekommst — erklärt in deiner Sprache. Den Gesamtfahrplan zur Gründung findest du unter Selbstständig machen in Österreich.