Wer braucht überhaupt eine Gewerbeberechtigung?

Sobald du regelmäßig, selbstständig und gegen Bezahlung arbeitest, brauchst du in Österreich eine Gewerbeberechtigung — auch nebenberuflich, auch für „nur ein paar Stunden pro Woche". Einmalig der Nachbarin helfen ist kein Gewerbe; jede Woche gegen Bezahlung putzen schon.[1] Ohne Anmeldung riskierst du Strafen und stehst ohne Versicherung da — mehr dazu im Ratgeber legal arbeiten.

Freies oder reglementiertes Gewerbe — was ist der Unterschied?

Für Reinigungskräfte

Für die Reinigung von Privatwohnungen und Stiegenhäusern reicht das freie Gewerbe „Hausbetreuung" — ohne Prüfung. Alle Details: Selbstständig machen als Reinigungskraft.

Welche Unterlagen brauchst du?

Wie läuft die Anmeldung ab?[2][4][5]

  1. Gewerbewortlaut wählen

    Die genaue Bezeichnung deiner Tätigkeit, z. B. „Hausbetreuung, bestehend aus der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten". Die Wirtschaftskammer hilft kostenlos beim richtigen Wortlaut — er entscheidet, was du tun darfst.
  2. Online oder vor Ort anmelden

    Online: mit ID Austria über das Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) — rund 20 Minuten. Vor Ort: bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. in Städten beim Magistrat (in Wien: MA 63). Beides ist kostenlos.
  3. GISA-Eintragung erhalten

    Dein Gewerbe wird im GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) eingetragen. Der GISA-Auszug ersetzt den alten „Gewerbeschein“ und ist dein offizieller Nachweis.
  4. Danach: SVS und Finanzamt

    Die SVS wird automatisch informiert — rechne mit Post von ihr (was die SVS kostet). Beim Finanzamt meldest du deine Tätigkeit innerhalb eines Monats und bekommst deine Steuernummer.

Was kostet dich das Gewerbe laufend?

Anmeldung
0 €
einmalig, gebührenfrei
SVS-Mindestbeitrag
ca. 161 €/Monat
+ 155,40 €/Jahr Unfallversicherung (2026)
WKO-Grundumlage
ca. 50–150 €/Jahr
je nach Branche und Bundesland
Ruhendmeldung
0 €
jederzeit möglich, stoppt SVS-Beiträge

Wichtig für die Kalkulation: Bis 55.000 € Jahresumsatz verrechnest du dank Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer, und Einkommensteuer fällt erst über 13.539 € Jahresgewinn an (2026). Und bleibt dein Gewinn unter 6.613,20 € im Jahr — etwa nebenberuflich —, kannst du dir unter Umständen sogar den SVS-Mindestbeitrag sparen: SVS-Befreiung für Kleinstunternehmer.[6][7]

Geht das auch ohne Behördendeutsch?

Ja. bop führt dich Schritt für Schritt durch Gewerbeanmeldung, SVS und Steuernummer — jede Frage erklärt, in deiner Sprache. Und danach übernimmt bop gleich das ganze Büro: Rechnungen, Termine, Behördenpost. Den Gesamtüberblick findest du im Ratgeber Selbstständig machen in Österreich.