Wer braucht überhaupt eine Gewerbeberechtigung?
Sobald du regelmäßig, selbstständig und gegen Bezahlung arbeitest, brauchst du in Österreich eine Gewerbeberechtigung — auch nebenberuflich, auch für „nur ein paar Stunden pro Woche". Einmalig der Nachbarin helfen ist kein Gewerbe; jede Woche gegen Bezahlung putzen schon.[1] Ohne Anmeldung riskierst du Strafen und stehst ohne Versicherung da — mehr dazu im Ratgeber legal arbeiten.
Freies oder reglementiertes Gewerbe — was ist der Unterschied?
- Freies Gewerbe: keine Prüfung, kein Befähigungsnachweis. Beispiele: Hausbetreuung (einfache Reinigung in Privathaushalten), Botendienste, Handel. Du darfst ab dem Anmeldetag arbeiten.[3]
- Reglementiertes Gewerbe: braucht einen Befähigungsnachweis (Meisterprüfung, Zeugnisse oder Praxisjahre). Beispiele: Friseur:in, Elektrotechnik, Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung.
Für Reinigungskräfte
Welche Unterlagen brauchst du?
- Reisepass oder Personalausweis (bei Namensänderung: z. B. Heiratsurkunde)
- Meldebestätigung, wenn du deinen Wohnsitz nicht in Österreich hast — sonst reicht die Meldeadresse
- Aufenthaltstitel, der selbstständige Tätigkeit erlaubt (nur für Drittstaatsangehörige)
- Strafregisterbescheinigung des Herkunftslands, wenn du weniger als 5 Jahre in Österreich gemeldet bist
- Befähigungsnachweis — nur bei reglementierten Gewerben
Wie läuft die Anmeldung ab?[2][4][5]
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Gewerbewortlaut wählen
Die genaue Bezeichnung deiner Tätigkeit, z. B. „Hausbetreuung, bestehend aus der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten". Die Wirtschaftskammer hilft kostenlos beim richtigen Wortlaut — er entscheidet, was du tun darfst. -
Online oder vor Ort anmelden
Online: mit ID Austria über das Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) — rund 20 Minuten. Vor Ort: bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. in Städten beim Magistrat (in Wien: MA 63). Beides ist kostenlos. -
GISA-Eintragung erhalten
Dein Gewerbe wird im GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) eingetragen. Der GISA-Auszug ersetzt den alten „Gewerbeschein“ und ist dein offizieller Nachweis. -
Danach: SVS und Finanzamt
Die SVS wird automatisch informiert — rechne mit Post von ihr (was die SVS kostet). Beim Finanzamt meldest du deine Tätigkeit innerhalb eines Monats und bekommst deine Steuernummer.
Was kostet dich das Gewerbe laufend?
- Anmeldung
- 0 €
- einmalig, gebührenfrei
- SVS-Mindestbeitrag
- ca. 161 €/Monat
- + 155,40 €/Jahr Unfallversicherung (2026)
- WKO-Grundumlage
- ca. 50–150 €/Jahr
- je nach Branche und Bundesland
- Ruhendmeldung
- 0 €
- jederzeit möglich, stoppt SVS-Beiträge
Wichtig für die Kalkulation: Bis 55.000 € Jahresumsatz verrechnest du dank Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer, und Einkommensteuer fällt erst über 13.539 € Jahresgewinn an (2026). Und bleibt dein Gewinn unter 6.613,20 € im Jahr — etwa nebenberuflich —, kannst du dir unter Umständen sogar den SVS-Mindestbeitrag sparen: SVS-Befreiung für Kleinstunternehmer.[6][7]
Geht das auch ohne Behördendeutsch?
Ja. bop führt dich Schritt für Schritt durch Gewerbeanmeldung, SVS und Steuernummer — jede Frage erklärt, in deiner Sprache. Und danach übernimmt bop gleich das ganze Büro: Rechnungen, Termine, Behördenpost. Den Gesamtüberblick findest du im Ratgeber Selbstständig machen in Österreich.