Die wichtigste Regel zuerst
Österreich unterscheidet zwei Arten von Arbeit: angestellt (unselbstständig) und selbstständig. Für angestellte Jobs gibt es das Ausländerbeschäftigungsgesetz mit eigenen Bewilligungen.[4] Für selbstständige Arbeit zählt etwas anderes: dein Aufenthaltsrecht — also dein Pass oder dein Aufenthaltstitel.[1] Deshalb dürfen manche Menschen selbstständig arbeiten, obwohl sie keinen angestellten Job annehmen dürften — und umgekehrt.
Wer darf was? Der Überblick
- Österreichische Staatsbürger:innen: dürfen alles — angestellt und selbstständig.
- EU-, EWR- und Schweizer Bürger:innen: sind Österreicher:innen gleichgestellt. Keine Bewilligung nötig — nur zwei Anmeldungen. Details: Als EU-Bürger:in in Österreich arbeiten.
- Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel: kommt auf den Titel an. Rot-Weiß-Rot-Karte plus, Daueraufenthalt-EU oder Niederlassungsbewilligung erlauben selbstständige Arbeit — andere Titel nicht. Details: Selbstständig mit Aufenthaltstitel.
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte: haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt — auch selbstständig. Details: Arbeiten mit Asyl oder subsidiärem Schutz.
- Asylwerber:innen im laufenden Verfahren: stark eingeschränkt — angestellt nur mit AMS-Bewilligung, selbstständig nur in bestimmten Formen. Vorher unbedingt beraten lassen.
- Tourist:innen und Visum-Inhaber:innen: dürfen nicht arbeiten — weder angestellt noch selbstständig.
Was heißt „selbstständig" genau?
Selbstständig arbeitest du, wenn du auf eigene Rechnung arbeitest: Du hast mehrere Kund:innen, bestimmst deine Preise und Zeiten selbst, schreibst Rechnungen und trägst das Risiko. Typische Beispiele: Reinigung in Privathaushalten, Gartenarbeit, Nachhilfe, Handwerk. Für die meisten dieser Tätigkeiten meldest du ein Gewerbe an — das ist kostenlos.[3]
Vorsicht Scheinselbstständigkeit
Wie findest du heraus, was du darfst?
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Schau auf deine Karte
Auf jedem Aufenthaltstitel steht die genaue Bezeichnung — zum Beispiel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus" oder „Niederlassungsbewilligung". Diese Bezeichnung entscheidet, was du darfst. Bei EU-Pass: Du darfst arbeiten, Punkt. -
Im Zweifel: kostenlos beraten lassen
Das WKO-Gründerservice, die Niederlassungsbehörde (in Wien die MA 35) und die offizielle Plattform migration.gv.at beantworten genau diese Fragen — kostenlos und verbindlicher als jeder Internet-Forum-Tipp. -
Erst dann: Gewerbe anmelden
Wenn dein Status selbstständige Arbeit erlaubt, ist der Rest Standard: Gewerbe anmelden, SVS, Rechnungen — wie für alle anderen auch.
Dein Status kann sich ändern
Und dann? Selbstständig ist selbstständig
Sobald du arbeiten darfst, gelten für dich dieselben Regeln wie für alle Selbstständigen in Österreich: Gewerbeanmeldung, SVS-Versicherung, Rechnungen, Steuern. Den kompletten Fahrplan findest du im Ratgeber Selbstständig machen in Österreich. Und bop hilft dir dabei — in deiner Sprache: Die App führt dich durch Anmeldung, Rechnungen und Behördenpost. Trag dich auf der Startseite unverbindlich ein.