Die wichtigste Regel zuerst

Österreich unterscheidet zwei Arten von Arbeit: angestellt (unselbstständig) und selbstständig. Für angestellte Jobs gibt es das Ausländerbeschäftigungsgesetz mit eigenen Bewilligungen.[4] Für selbstständige Arbeit zählt etwas anderes: dein Aufenthaltsrecht — also dein Pass oder dein Aufenthaltstitel.[1] Deshalb dürfen manche Menschen selbstständig arbeiten, obwohl sie keinen angestellten Job annehmen dürften — und umgekehrt.

Wer darf was? Der Überblick

Was heißt „selbstständig" genau?

Selbstständig arbeitest du, wenn du auf eigene Rechnung arbeitest: Du hast mehrere Kund:innen, bestimmst deine Preise und Zeiten selbst, schreibst Rechnungen und trägst das Risiko. Typische Beispiele: Reinigung in Privathaushalten, Gartenarbeit, Nachhilfe, Handwerk. Für die meisten dieser Tätigkeiten meldest du ein Gewerbe an — das ist kostenlos.[3]

Vorsicht Scheinselbstständigkeit

Wenn du in Wirklichkeit wie angestellt arbeitest — eine einzige „Auftraggeberin", die dir Zeiten, Ort und Ablauf vorgibt — dann zählt das rechtlich als Anstellung. Dann gelten die Regeln für unselbstständige Arbeit, inklusive Bewilligungspflicht. Ein Gewerbeschein ändert daran nichts.

Wie findest du heraus, was du darfst?

  1. Schau auf deine Karte

    Auf jedem Aufenthaltstitel steht die genaue Bezeichnung — zum Beispiel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus" oder „Niederlassungsbewilligung". Diese Bezeichnung entscheidet, was du darfst. Bei EU-Pass: Du darfst arbeiten, Punkt.
  2. Im Zweifel: kostenlos beraten lassen

    Das WKO-Gründerservice, die Niederlassungsbehörde (in Wien die MA 35) und die offizielle Plattform migration.gv.at beantworten genau diese Fragen — kostenlos und verbindlicher als jeder Internet-Forum-Tipp.
  3. Erst dann: Gewerbe anmelden

    Wenn dein Status selbstständige Arbeit erlaubt, ist der Rest Standard: Gewerbe anmelden, SVS, Rechnungen — wie für alle anderen auch.

Dein Status kann sich ändern

Viele starten eingeschränkt und bekommen später vollen Zugang: Aus der Rot-Weiß-Rot-Karte wird die Karte plus, aus dem Asylverfahren der positive Bescheid, nach fünf Jahren gibt es den Daueraufenthalt-EU. Es lohnt sich, die eigene Situation regelmäßig neu zu prüfen.

Und dann? Selbstständig ist selbstständig

Sobald du arbeiten darfst, gelten für dich dieselben Regeln wie für alle Selbstständigen in Österreich: Gewerbeanmeldung, SVS-Versicherung, Rechnungen, Steuern. Den kompletten Fahrplan findest du im Ratgeber Selbstständig machen in Österreich. Und bop hilft dir dabei — in deiner Sprache: Die App führt dich durch Anmeldung, Rechnungen und Behördenpost. Trag dich auf der Startseite unverbindlich ein.