Positiver Bescheid: Du darfst arbeiten wie alle anderen
Mit der Anerkennung als Asylberechtigte:r hast du freien Zugang zum Arbeitsmarkt: kein AMS-Verfahren, keine Bewilligung, keine Einschränkung auf Branchen.[1] Dasselbe gilt für subsidiär Schutzberechtigte.[1] Du kannst dich anstellen lassen — oder auf eigene Rechnung arbeiten, mit eigenem Gewerbe, eigenen Preisen und eigenen Kund:innen.
Selbstständig heißt: niemand muss dich einstellen
Wie machst du dich mit Schutzstatus selbstständig?
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Gewerbe anmelden
Kostenlos, online oder bei der Gewerbebehörde. Als Identitätsnachweis dienen Konventionsreisepass bzw. deine Asyl- oder Schutzkarte. Für die Anmeldung brauchst du außerdem einen Meldezettel — die Schritt-für-Schritt-Anleitung.[3] -
SVS-Versicherung läuft an
Mit dem Gewerbe bist du kranken-, unfall- und pensionsversichert — was die SVS kostet und was du dafür bekommst. Bei kleinen Einkommen hilft die Kleinstunternehmer-Ausnahme. -
Rechnungen schreiben, Einkommen dokumentieren
Saubere Rechnungen sind doppelt wichtig: für deine Kund:innen — und als Nachweis, dass du auf eigenen Beinen stehst, etwa für Sozialleistungen, Wohnungssuche oder spätere Anträge. -
Kostenlose Beratung nutzen
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF), das AMS und die Wirtschaftskammer beraten kostenlos zu Arbeit und Gründung — auch mehrsprachig.[4]
Asylverfahren läuft noch: Was ist erlaubt?
Während des laufenden Verfahrens ist der Zugang zum Arbeitsmarkt stark eingeschränkt:[1][2]
- Angestellt arbeiten: nur, wenn dein:e Arbeitgeber:in beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung bekommt — frühestens 3 Monate nach Zulassung deines Verfahrens.
- Selbstständige Tätigkeiten: Bestimmte Formen (etwa auf Werkvertragsbasis) sind grundsätzlich möglich, weil das Ausländerbeschäftigungsgesetz nur für Anstellungen gilt. Die Abgrenzung ist aber heikel — lass dich vor dem Start unbedingt beraten.
- Gemeinnützige Tätigkeiten und Saisonarbeit: dafür gibt es eigene, engere Regeln über Gemeinden bzw. AMS-Kontingente.
- Grundversorgung: Eigenes Einkommen wird angerechnet und kann die Unterstützung reduzieren — vorher bei der Grundversorgungsstelle nachfragen.
Keine Experimente während des Verfahrens
Vertrieben aus der Ukraine?
Für Vertriebene aus der Ukraine gilt ein eigener Schutzstatus mit dem „Ausweis für Vertriebene". Damit hast du freien Zugang zum Arbeitsmarkt und kannst auch selbstständig arbeiten (Stand Juli 2026).[1] Die Schritte sind dieselben wie oben: Gewerbe anmelden, SVS, Rechnungen.
Warum sich der legale Weg auszahlt
Jedes legal verdiente Jahr zählt für deine Pension, deine Versicherung — und für deine Zukunft in Österreich: Bei Anträgen auf Daueraufenthalt oder Staatsbürgerschaft musst du zeigen, dass du deinen Lebensunterhalt selbst finanzierst. Ein sauber geführtes kleines Unternehmen ist dafür der beste Beweis. Mehr dazu, warum sich Anmelden immer lohnt: Legal als Reinigungskraft arbeiten.
Wer hilft dir dabei?
bop erklärt dir Gewerbeanmeldung, SVS und jeden Behördenbrief in deiner Sprache — Arabisch, Farsi, Ukrainisch, Türkisch und mehr. Damit Papierkram nicht das Hindernis ist, das dich aufhält. Trag dich auf der Startseite unverbindlich ein, und du bist beim Start dabei.