Warum entscheidet der Aufenthaltstitel?
Für selbstständige Arbeit brauchen Drittstaatsangehörige keine Bewilligung vom AMS — das Ausländerbeschäftigungsgesetz gilt nur für angestellte Jobs. Stattdessen zählt dein Aufenthaltsrecht: Dein Titel muss die selbstständige Erwerbstätigkeit erlauben.[1][2] Welcher Titel das tut, ist klar geregelt — und die Bezeichnung steht direkt auf deiner Karte.
Welcher Titel erlaubt was?
- Rot-Weiß-Rot – Karte plus: freier Zugang — angestellt ✓ und selbstständig ✓
- Daueraufenthalt – EU: freier Zugang — angestellt ✓ und selbstständig ✓
- Familienangehöriger (von Österreicher:innen oder EU-Bürger:innen): freier Zugang — angestellt ✓ und selbstständig ✓
- Niederlassungsbewilligung (ohne Zusatz): selbstständig ✓, angestellt ✗
- Rot-Weiß-Rot – Karte (ohne „plus"): an Arbeitgeber:in gebunden — selbstständig ✗
- Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit: keine Arbeit erlaubt ✗
- Visum oder visumfreier Aufenthalt: keine Arbeit erlaubt ✗
Sonderfälle wie die „Aufenthaltsbewilligung – Student:in" haben eigene Regeln: Angestellt arbeiten darfst du damit nur mit Beschäftigungsbewilligung und begrenzten Stunden; ob und wie selbstständige Arbeit neben dem Studium möglich ist, klärst du am besten direkt mit der Behörde oder dem WKO-Gründerservice.[3]
Arbeit ohne passenden Titel ist riskant
Wie startest du, wenn dein Titel es erlaubt?
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Titel prüfen
Schau auf deine Karte: Steht dort „Rot-Weiß-Rot – Karte plus", „Daueraufenthalt – EU", „Familienangehöriger" oder „Niederlassungsbewilligung"? Dann darfst du selbstständig arbeiten. -
Gewerbe anmelden
Kostenlos, online oder bei der Behörde. Du legst deinen Reisepass und deinen Aufenthaltstitel vor — so funktioniert die Anmeldung.[3] -
SVS und Steuern wie für alle
Ab jetzt gelten die normalen Regeln für Selbstständige: SVS-Versicherung, Kleinunternehmerregelung, Rechnungen schreiben. -
Einkommen dokumentieren
Für die Verlängerung deines Titels musst du zeigen, dass du von deiner Arbeit leben kannst. Saubere Rechnungen und eine einfache Einnahmenliste sind dein bester Nachweis.
Neu zuwandern als Selbstständige:r?
Was, wenn dein Titel selbstständige Arbeit (noch) nicht erlaubt?
Dann arbeite nicht „einfach mal los" — das gefährdet deinen Status. Prüfe stattdessen den Umstieg: Aus der Rot-Weiß-Rot-Karte wird nach in der Regel zwei Jahren die Karte plus, nach fünf Jahren Niederlassung kannst du den Daueraufenthalt-EU beantragen. Einen Überblick über alle Gruppen findest du im Artikel Wer darf in Österreich selbstständig arbeiten?
Wer hilft dir dabei?
bop begleitet dich nach dem Start: Gewerbeanmeldung, SVS, Rechnungen und jeder Behördenbrief — erklärt in deiner Sprache. Trag dich auf der Startseite unverbindlich ein, und du bist beim Start dabei.