Was ist die Kleinstunternehmer-Ausnahme bei der SVS?
Offiziell heißt sie „Ausnahme von der Pflichtversicherung" (§ 4 GSVG): Bleibt dein Geschäft klein, kannst du dich als Gewerbetreibende:r von der Kranken- und Pensionsversicherung der SVS befreien lassen. Übrig bleibt nur die Unfallversicherung — 12,95 € im Monat statt rund 175 € Mindestbeitrag.[1]
- Umsatzgrenze
- 55.000 €/Jahr
- aus allen unternehmerischen Tätigkeiten
- Gewinngrenze
- 6.613,20 €/Jahr
- Einkünfte aus der Selbstständigkeit (2026)
- Du zahlst nur noch
- 12,95 €/Monat
- Unfallversicherung — sie bleibt immer Pflicht
- Ersparnis
- ca. 1.900 €/Jahr
- gegenüber dem Mindestbeitrag
Wer kann die Ausnahme beantragen?
Du musst beide Grenzen einhalten — Umsatz und Gewinn — und zusätzlich eine dieser persönlichen Voraussetzungen erfüllen:[1][2]
- Neugründer:in oder nebenberuflich: Du warst in den letzten 60 Monaten höchstens 12 Monate GSVG-pflichtversichert — das trifft auf die meisten zu, die neu oder klein starten.
- Pensionsalter: Du hast das Regelpensionsalter erreicht.
- Ab 57: Du hast die Umsatz- und Gewinngrenzen auch in den letzten fünf Jahren eingehalten.
Sonderfall Kindererziehung: Während du Kinderbetreuungsgeld beziehst oder in den ersten 48 Monaten der Kindererziehung (pro Kind) kannst du die Ausnahme unabhängig davon nutzen — dann gelten die Grenzen pro Monat: 551,10 € Gewinn und 4.583,33 € Umsatz.[2]
Was gibst du dafür auf?
„Befreit" heißt wirklich unversichert
Für wen lohnt sich die Ausnahme — und für wen nicht?
- Lohnt sich: für nebenberuflich Selbstständige (dein Job versichert dich schon — sonst zahlst du doppelt für dieselbe Absicherung), für Pensionist:innen (krankenversichert über die Pension) und während der Kinderbetreuungsgeld-Zeit.
- Lohnt sich nicht: wenn die Selbstständigkeit dein Haupteinkommen ist. Dann ist die SVS keine Last, sondern deine einzige Absicherung — Krankenversicherung, Krankengeld und Pension. Warum sich das auszahlt: Legal arbeiten heißt versichert sein.
Wie beantragst du die Ausnahme?
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Grenzen realistisch einschätzen
Rechne für das laufende Jahr: Bleiben dein Umsatz unter 55.000 € und dein Gewinn unter 6.613,20 €? Im Zweifel lieber pflichtversichert bleiben. -
Antrag bei der SVS stellen
Online über das SVS-Portal svsGO oder mit dem Formular „Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung". Die Ausnahme gilt nur auf Antrag — am besten gleich mit der Gründung oder zu Jahresbeginn. -
Laufend mitrechnen
Überschreitest du eine Grenze, melde es der SVS: Die Ausnahme fällt für das ganze Jahr weg und die Beiträge werden nachverrechnet. Wer das verschweigt, riskiert eine böse Überraschung.
Grenzen automatisch im Blick
Kleinstunternehmer-Ausnahme und Kleinunternehmerregelung — nicht verwechseln
Die Namen klingen fast gleich, gemeint sind aber zwei verschiedene Dinge: Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer (bis 55.000 € Umsatz keine USt, automatisch). Die Kleinstunternehmer-Ausnahme betrifft die SVS (keine Kranken- und Pensionsversicherung, nur auf Antrag, mit zusätzlicher Gewinngrenze). Die 55.000-€-Grenze ist dieselbe — alles andere nicht.[3]
Wer hilft dir bei der Entscheidung?
bop kennt beide Regelungen: Die App zeigt dir, wo du bei den Grenzen stehst, erinnert dich an Meldungen und erklärt dir jeden SVS-Brief in deiner Sprache. Was die SVS regulär kostet und was du dafür bekommst, liest du unter SVS einfach erklärt; den Gesamtfahrplan zur Gründung unter Selbstständig machen in Österreich.