Was ist die Kleinstunternehmer-Ausnahme bei der SVS?

Offiziell heißt sie „Ausnahme von der Pflichtversicherung" (§ 4 GSVG): Bleibt dein Geschäft klein, kannst du dich als Gewerbetreibende:r von der Kranken- und Pensionsversicherung der SVS befreien lassen. Übrig bleibt nur die Unfallversicherung — 12,95 € im Monat statt rund 175 € Mindestbeitrag.[1]

Umsatzgrenze
55.000 €/Jahr
aus allen unternehmerischen Tätigkeiten
Gewinngrenze
6.613,20 €/Jahr
Einkünfte aus der Selbstständigkeit (2026)
Du zahlst nur noch
12,95 €/Monat
Unfallversicherung — sie bleibt immer Pflicht
Ersparnis
ca. 1.900 €/Jahr
gegenüber dem Mindestbeitrag

Wer kann die Ausnahme beantragen?

Du musst beide Grenzen einhalten — Umsatz und Gewinn — und zusätzlich eine dieser persönlichen Voraussetzungen erfüllen:[1][2]

Sonderfall Kindererziehung: Während du Kinderbetreuungsgeld beziehst oder in den ersten 48 Monaten der Kindererziehung (pro Kind) kannst du die Ausnahme unabhängig davon nutzen — dann gelten die Grenzen pro Monat: 551,10 € Gewinn und 4.583,33 € Umsatz.[2]

Was gibst du dafür auf?

„Befreit" heißt wirklich unversichert

Mit der Ausnahme bist du über dein Gewerbe nicht krankenversichert (keine e-card aus dieser Tätigkeit), es gibt kein Krankengeld, und die Jahre zählen nicht für deine Pension. Nur der Unfallschutz bei Arbeitsunfällen bleibt. Beantrage die Ausnahme deshalb nur, wenn du anderswo abgesichert bist.

Für wen lohnt sich die Ausnahme — und für wen nicht?

Wie beantragst du die Ausnahme?

  1. Grenzen realistisch einschätzen

    Rechne für das laufende Jahr: Bleiben dein Umsatz unter 55.000 € und dein Gewinn unter 6.613,20 €? Im Zweifel lieber pflichtversichert bleiben.
  2. Antrag bei der SVS stellen

    Online über das SVS-Portal svsGO oder mit dem Formular „Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung". Die Ausnahme gilt nur auf Antrag — am besten gleich mit der Gründung oder zu Jahresbeginn.
  3. Laufend mitrechnen

    Überschreitest du eine Grenze, melde es der SVS: Die Ausnahme fällt für das ganze Jahr weg und die Beiträge werden nachverrechnet. Wer das verschweigt, riskiert eine böse Überraschung.

Grenzen automatisch im Blick

bop zählt deinen Umsatz mit jeder Rechnung mit und zeigt dir laufend, wo du bei Umsatz- und Gewinngrenze stehst — damit dich weder die Umsatzsteuer noch die SVS überrascht.

Kleinstunternehmer-Ausnahme und Kleinunternehmerregelung — nicht verwechseln

Die Namen klingen fast gleich, gemeint sind aber zwei verschiedene Dinge: Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer (bis 55.000 € Umsatz keine USt, automatisch). Die Kleinstunternehmer-Ausnahme betrifft die SVS (keine Kranken- und Pensionsversicherung, nur auf Antrag, mit zusätzlicher Gewinngrenze). Die 55.000-€-Grenze ist dieselbe — alles andere nicht.[3]

Wer hilft dir bei der Entscheidung?

bop kennt beide Regelungen: Die App zeigt dir, wo du bei den Grenzen stehst, erinnert dich an Meldungen und erklärt dir jeden SVS-Brief in deiner Sprache. Was die SVS regulär kostet und was du dafür bekommst, liest du unter SVS einfach erklärt; den Gesamtfahrplan zur Gründung unter Selbstständig machen in Österreich.