Welches Gewerbe brauchst du als Personenbetreuer:in?
Für die 24-Stunden-Betreuung brauchst du das freie Gewerbe „Personenbetreuung" — gesetzlich verankert in §§ 159 f GewO 1994.[2] Das bedeutet:
- Keine Prüfung, kein Befähigungsnachweis — jede:r kann es anmelden.
- Kostenlose Anmeldung — bei der Bezirkshauptmannschaft, im Magistrat oder online über das Gewerbeinformationssystem (GISA).
- Arbeiten ab dem Anmeldetag — sobald die Behörde die Anmeldung bestätigt, darfst du legal arbeiten.
Lebst du seit weniger als fünf Jahren in Österreich oder wohnst du im Ausland, verlangt die Behörde zusätzlich eine Strafregisterbescheinigung deines Heimatstaats, die nicht älter als drei Monate sein darf.[1] Wie die Anmeldung im Detail abläuft: Gewerbe anmelden in Österreich.
Wichtig: Verwechsle „Personenbetreuung" nicht mit „Organisation der Personenbetreuung" — das ist ein eigenes Gewerbe für Vermittlungsagenturen. Als Betreuer:in brauchst du nur das erste.
Wie hängen Betreuer:in, Familie und Vermittlungsagentur zusammen?
Fast alle selbstständigen Betreuer:innen arbeiten im Wechsel mit einer zweiten Person — meist im 14-Tage-Rhythmus, damit die betreute Person durchgehend versorgt ist. Eine Vermittlungsagentur stellt den ersten Kontakt zur Familie her, aber dein Vertrag läuft direkt zwischen dir und der betreuten Person bzw. deren Angehörigen — meist als Werkvertrag.[1] Die Agentur ist nicht deine Arbeitgeberin, und du bist bei keiner der beiden Seiten angestellt.
Damit deine Selbstständigkeit auch als solche zählt
- SVS am Anfang
- ca. 161 €/Monat
- Mindestbeitragsgrundlage, inkl. Unfallversicherung
- Anmeldung
- 0 €
- freies Gewerbe, ohne Prüfung
- Umsatzsteuer
- keine
- bis 55.000 € Umsatz (Kleinunternehmerregelung)
- Fördergeld für die Familie
- bis 400 €/Monat
- pro selbstständiger Betreuerin, ab Pflegestufe 3
Was zahlst du an die SVS — und was bekommst du dafür?
Als Gewerbetreibende zahlst du Beiträge zur gewerblichen Sozialversicherung (GSVG): Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie die Selbständigenvorsorge. Im ersten Jahr wird auf Basis der gesetzlichen Mindestbeitragsgrundlage vorgeschrieben — das ergibt derzeit rund 161 € im Monat.[3] Sobald dein erster Einkommensteuerbescheid vorliegt, rechnet die SVS nach: Verdienst du mehr, kommt eine Nachzahlung, verdienst du wenig, bleibt es beim Minimum. Mehr dazu: SVS: Versicherung für Selbstständige.
Was bedeutet das Fördergeld für dich?
Ab Pflegestufe 3 kann die betreute Familie beim Sozialministeriumservice eine Förderung für die 24-Stunden-Betreuung beantragen — bis zu 400 € im Monat für dich, wenn du selbstständig arbeitest, und ebenso viel für deine Wechselpartnerin, insgesamt also bis zu 800 € monatlich.[4] Das senkt die monatliche Belastung für die Familie spürbar — ein Argument, das du bei der Preisverhandlung offen ansprechen kannst, statt beim Tagsatz nachzugeben.
Wie setzt du deinen Tagsatz richtig an?
Rechne rückwärts, nicht vorwärts. Von deinem Tagsatz gehen weg: SVS-Beiträge und später Einkommensteuer, die Anfahrt zum ersten und vom letzten Einsatz, unbezahlte Wochen zwischen zwei Aufträgen — und, falls du über eine Agentur vermittelt wirst, deren Vermittlungsgebühr. Frag jede Agentur offen, wie hoch ihr Anteil ist und wovon er berechnet wird, bevor du zusagst. bop zeigt dir, was in deiner Region und Sprache marktüblich ist, damit du selbstbewusst kalkulierst.
Vertrag genau lesen
Und wer macht den Papierkram?
bop. Die App führt dich durch Gewerbeanmeldung und SVS, schreibt nach jedem Einsatz automatisch die Rechnung, zeigt dir, wie viel du für Steuern zur Seite legst — und erklärt dir jeden Behördenbrief in deiner Sprache.