Freies oder reglementiertes Gewerbe — was brauchst du wirklich?
In Österreich unterscheidet man freie und reglementierte Gewerbe.[1] Klassische Handwerksberufe wie Tischler:in, Maler:in und Anstreicher:in, Platten- und Fliesenleger:in, Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik oder Baumeister:in sind reglementiert: Du brauchst einen Befähigungsnachweis, meist über Lehrabschluss plus Praxis oder Meisterprüfung. Viele einzelne handwerksnahe Tätigkeiten sind dagegen als freies Gewerbe gelistet — ganz ohne Prüfung.[5] Dazu zählen zum Beispiel:
- Zusammenbau von Möbelbausätzen und Montage beweglicher Sachen (einfache Schraub-, Klemm- und Steckverbindungen)
- Verlegung von Elektroinstallationsrohren, Kabelwannen und Datenübertragungskabeln über Putz
- Installation elektrischer Anlagen bis 42 Volt und 100 Watt
- Reinigung von Dachrinnen, Entrostung und Entkalkung
- Montage von Solar- und Photovoltaikmodulen ohne Anschlussarbeiten
- Reparatur von Wild- und Maschendrahtzäunen sowie Entrümpelung
Die vollständige, bundeseinheitliche Liste findest du direkt beim Wirtschaftsministerium.[5] Passt deine Tätigkeit zu einem freien Gewerbe, ist die Anmeldung genauso einfach wie bei der Hausbetreuung: kostenlos, ohne Prüfung, ab dem Anmeldetag legal.
Was, wenn deine Tätigkeit ein reglementiertes Handwerk ist?
Dann brauchst du einen Befähigungsnachweis — aber der muss nicht immer ein österreichisches Diplom sein. Es gibt drei Wege, je nach Herkunft deiner Qualifikation:
-
EU-Anerkennung (§ 373c GewO)
Hast du deinen Beruf schon in einem EU- oder EWR-Staat bzw. der Schweiz formal ausgeübt oder gelernt, prüft der Landeshauptmann deine Qualifikation im Vergleich zur österreichischen Ausbildung. -
Gleichhaltung ausländischer Qualifikationen (§ 373d GewO)
Für Ausbildungen aus anderen Staaten, die inhaltlich einer österreichischen Ausbildung entsprechen — auch außerhalb der EU. -
Individueller Befähigungsnachweis (§ 19 GewO)
Greift keiner der beiden Wege, etwa weil du kein formales Diplom hast, sondern reine Praxis: Du beantragst bei der Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat bzw. in Wien der MA 63 die Feststellung deiner individuellen Befähigung.[4]
Für den individuellen Befähigungsnachweis zählt jede Art von Nachweis: Zeugnisse, Kursbestätigungen, Dienstzeugnisse, ein GISA-Auszug aus früherer Selbstständigkeit oder einfach überzeugende Referenzen. Die Behörde kann ein Gutachten der Wirtschaftskammer einholen und dich zu einem Fachgespräch einladen.[3] Je klarer deine Unterlagen, desto reibungsloser läuft das Verfahren — und die Anmeldung selbst kostet auch hier nichts.
- Gewerbeanmeldung
- 0 €
- egal ob freies oder reglementiertes Gewerbe
- SVS am Anfang
- ca. 161 €/Monat
- Mindestbeitragsgrundlage, inkl. Unfallversicherung
- Umsatzsteuer
- keine
- bis 55.000 € Umsatz (Kleinunternehmerregelung)
- Verfahren für Praxis ohne Diplom
- § 19 GewO
- individueller Befähigungsnachweis
Wie geht es nach der Anmeldung weiter?
Mit der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch bei der SVS, dem Finanzamt und der Wirtschaftskammer erfasst.[2] Was die SVS kostet und wofür du damit versichert bist: SVS: Versicherung für Selbstständige. Und weil viele Handwerksleistungen auch von Menschen ohne österreichischen Pass erbracht werden: Wer darf in Österreich selbstständig arbeiten? klärt, was für deinen Aufenthaltsstatus gilt.
Nicht raten, sondern fragen
Und wer macht den Papierkram?
bop. Die App führt dich durch Gewerbeanmeldung und SVS, schreibt nach jedem Auftrag automatisch die Rechnung, zeigt dir, wie viel du für Steuern zur Seite legst — und erklärt dir jeden Behördenbrief in deiner Sprache.